Vorsicht im Straßenverkehr: Biber auf Wanderschaft

In den letzten Wochen sind bei der unteren Naturschutzbehörde gehäuft Meldungen über tagsüber gesichtete Biber oder auch Wildtierkollisionen mit dem Biber eingegangen. Dies liegt an der erhöhten Aktivität der Jungbiber, welche sich zu dieser Jahreszeit auf Wanderschaft begeben, um neue Reviere zu besetzten.

Biber leben meist nicht weiter als 20 Meter vom Wasser entfernt. Dort staut das Tier mithilfe von Dämmen den Wasserstand von Bächen und Gräben an, um sich schwimmend fortbewegen zu können. Sein Körperbau mit kurzen Beinen, einem spindelförmigen Körper und dichtem Fell, ist perfekt an das Element Wasser angepasst. Dort transportiert der Biber seine rein vegetarische Nahrung und Baumaterial für Dämme und Biberburgen. Der Lebensraum wird durch den Biber neugestaltet und seinen Bedürfnissen angepasst. Es entstehen nachhaltig Biotope, welche Hotspots für Biodiversität (d.h. biologische Vielfalt) und Artenvielfalt sind und einer Vielzahl an Tieren sowie Pflanzen einen perfekten und natürlich kaum mehr anzutreffenden Lebensraum bieten.

Ab Januar beginnt die Paarungszeit der Elterntiere und dauert bis März. Nach einer Tragzeit von 105 bis 107 Tagen kommen im April und Mai die Jungen auf die Welt. In diesem Zeitraum müssen die halbwüchsigen Biber den Familienverband verlassen, um Platz für eine neue Generation zu schaffen. Dabei können und müssen weite Strecken im Gewässer oder oftmals auch über Land zurückgelegt werden. Einzelne Biber können mehrere Dutzende Kilometer wandern, bis sie sich in einem geeigneten Lebensraum niederlassen. Voraussetzung hierfür ist aber das Überleben während dieser Wanderschaft. Dabei spielen Hochwasser, Nahrungsumstellungen und auch Verletzungen, in Folge von Kämpfen mit anderen Bibern, eine Rolle. Die größte Gefahr für den Biber stellt jedoch der Straßenverkehr dar. Er muss stark befahrene Straßen überqueren, um von einem Gewässer an das andere zu gelangen.

Aus diesen Gründen kommt es aktuell auch vermehrt zu Sichtungen von eigentlich dämmerungsaktiven Biber am Tag und zu Kollisionen im Straßenverkehr. Bei solchen Ereignissen können Sie sich zu den Geschäftszeiten des Landratsamtes an die untere Naturschutzbehörde wenden und jederzeit an die Polizeidirektion Kitzingen. Der Biber ist besonders und streng geschützt und darf aufgrund dessen nicht eigenmächtig in Besitz oder Gewahrsam genommen werden.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Biber können Sie sich gerne unter 09321/928-6210-6216 oder per E-Mail naturschutz@kitzingen.de an die untere Naturschutzbehörde wenden.